Als Basis unseres Leistungsangebots dient das Kinder- und Jugendhilfegesetz
§§ 27 ff. SGB VIII. Hierzu finden sich verschiedene Ansatzmöglichkeiten , um
Familien mit Bedarf an Unterstützung, Hilfe zukommen zu lassen.
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Im Rahmen der
Erziehungsbeistandschaft
geht es angelehnt an die
gesetzliche Grundlage darum,
Eltern bei der Bewältigung ihrer
Probleme zu unterstützen. Oberstes
Ziel ist es den Verbleib in der Familie
zu gewährleisten. Hierbei halten
wir es für zwingend notwendig
uns an der Lebenswelt der
Jugendlichen zu orientieren.
Der Fokus der
sozialpädagogischen
Familenhilfe liegt auf der Familie
als Gemeinschaft. Selbsthilfekräfte,
die jeder Familie innewohnen,
sollen hier gestärkt bzw. gefördert
werden. Der Aspekt der
alltagspraktischen Unterstützung
( Ämtergänge etc.)
steht je nach Bedarf im
Mittelpunkt unserer Arbeit.
Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung:
Die Fähigkeit zur
eigenverantwortlichen
Lebensführung
ist oberstes Ziel dieser Hilfeform.
Da sich diese Hilfe an Jugendliche
in schwierigen Lebenssituationen
richtet, ist hier eine hohe
Betreuungsintensität vorgesehen.
Die Hilfeform des sozial
betreuten Wohnens richtet sich
an Jugendliche, die ein hohes
Maß an Eigenverantwortlichkeit
und Selbstständigkeit mitbringen.
Hierbei soll der junge Mensch
bei der Führung eines eigenen
Haushalts Unterstützung erfahren.
Die freizeitpädagogische
Gruppenarbeit spielt in allen
genannten Hilfeformen eine
entscheidende Rolle. Wir sind der
festen Überzeugung, dass
gemeinsame positive Erlebnisse
der Nährboden für eine gute
Beziehung zwischen dem jungen
Mensch und dem Helfer sind. Auf
dieser Basis können soziale
Kompetenzen erlernt werden.